Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - Das BBK - ein Amt mit vielen Aufgaben

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - Das BBK - ein Amt mit vielen Aufgaben

Keine „schönen Themen“ hatte kürzlich der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Ralph Tiesler. bei seinem Vortrag bei der LESE zu bieten.  Aber das lag schließlich an den Aufgaben seines Amtes.  So lautete sein  Thema Krieg, Katastrophen und Krisenmanagement .

 

Das BBK ist als obere Bundesbehörde mit Sitz in Bonn im Jahr 2004 gegründet worden. Seine Aufgaben waren zuvor von einer zentralen Abteilung im Bundesverwaltungsamt wahrgenommen worden.

 

Das Bundesamt zählt derzeit rund 720 Beschäftigte; seit 2021 ist die Zahl der Stellen von 390 auf 640 erhöht worden. Dem war nach dem Ende des Kalten Krieges eine kontinuierliche Stellenkürzung vorangegangen, die unter dem Stichwort „Friedensdividende“ für gerechtfertigt erachtet wurde. Der Stellenerhöhung seit 2021 entspricht freilich die Zuweisung von Haushaltsmitteln nicht: Sie ist von 286 Millionen (2022) auf 186 Millionen (2024) zurückgegangen.

 

Die Risiken und Krisenlagen, für die das Amt Vorsorge zu treffen hat, sind außerordentlich vielfältig. Terroristische Anschläge, Cyberttacken, Pandemien und Flüchtlingskrisen – mit alledem hat die Bevölkerung in den vergangenen 20 Jahren Bekanntschaft machen müssen. Auch eine hybride Kriegsführung mittels digitaler Anschläge auf wichtige Infrastruktur und der gezielten Verbreitung von Falschmeldungen gehört inzwischen zum Nachrichtenalltag. Zu welchen Folgen der Klimawandel führen kann, haben in den letzten Jahren einerseits Dürre- und Hitzeperioden, andererseits rasch aufeinanderfolgende Überschwemmungen offenbart.

 

Aufgrund der föderalen Grundstruktur der Bundesrepublik sind die Aufgaben, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, auf den Bund, die Länder (Landkreise, kreisfreien Städte) und die Kommunen verteilt. Der Bund leistet im Zivilschutz Amts- und Katastrophenhilfe durch das BBK, die Bundeswehr, die Bundespolizei und das Technische Hilfswerk (THW). Für Schaden-und Katastrophenlagen gilt grundsätzlich die Zuständigkeit der Länder. Die Kommunen haben für die örtliche Gefahrenabwehr, den Rettungsdienst, den Brandschutz und technische Hilfen einzustehen. Die unscharfe Abgrenzung der Zuständigkeiten hat insbesondere in Rheinland-Pfalz den Kampf gegen die Katastrophe an der Ahr im Sommer 2021 erschwert: Es mangelte an einer klar umrissenen Zentralstelle, bei der sich die Informationen und Abwehrmaßnahmen gebündelt hätten (Stichwort: Kein Helmut Schmidt).

 

Der Beistand der ehrenamtlichen Organisationen erfolgt auf allen Zuständigkeitsebenen durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das DRK, die DLRG, die Malteser und die Johanniter. Die herausragende Bedeutung dieser ehrenamtlichen Unterstützung manifestiert sich an der Zahl der Feuerwehrmänner. 100.000 Berufsfeuerwehrleuten stehen in Deutschland 1,2 Millionen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gegenüber.

 

Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Schutzmaßnahmen, die weder von der Polizei noch vom Militär zu verantworten sind. Der Zivilschutz meint terminologisch den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen. Der Katastrophenschutz betrifft die Notlagen, wie sie auch in friedlichen Zeiten auftreten können.

 

Die zivile Verteidigung hat für die Aufrechterhaltung der Staatsfunktionen zu sorgen, Selbstschutzmaßnahmen der Bevölkerung anzuregen, für den Warndienst und den Schutzraumbau zu sorgen, eine Notversorgung bei Ernährung, Energie, Wasser und Abwasser zu gewährleisten und die Streitkräfte im Inland mit Treibstoff, Transporten, Sanitätsleistungen und Verpflegung zu unterstützen.

 

2021 ist erstmals eine Nationale Sicherheitsstrategie vorgelegt worden. Ihr Konzept der integrierten Sicherheit umfasst eine Förderung der Resilienz der offenen Gesellschaft, die Wehrhaftigkeit Deutschlands als Teil von NATO und EU sowie den nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

 

Abschließend sprach der Präsident auch die Herausforderungen der Zukunft an. Zu freundlichem Optimismus sei kein Anlass gegeben. Es müsse damit gerechnet werden, dass in den nächsten fünf bis sieben Jahren seitens Russlands das derzeitige Kriegsgebiet nach Westen erweitert werde. Ob die zur Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft erforderlichen finanziellen Mittel aufgebracht würden, sei fraglich, weil sie ohne Einschnitte in den Sozialhaushalt – mit denen Wahlen nur schwer zu gewinnen seien – kaum bereitgestellt werden könnten. Er selbst halte die Wiedereinführung der Wehrpflicht oder jedenfalls die Einführung eines verpflichtenden sozialen Jahres für erforderlich.

 

Das Publikum im gut besetzten Klubraum des Hauses der Evangelischen Kirche folgte vier Tage vor dem Endspiel der Fußball-Europameisterschaft den Ausführungen des Präsidenten des BKK mit großer Aufmerksamkeit. Für den reibungslosen Ablauf dieses Großereignisses hatte das BBK in Neuss eine Zentralstelle mit Polizeibeamten aus den europäischen Ländern eingerichtet. Die Europameisterschaft ist außerhalb und innerhalb der Stadien überwiegend friedlich abgelaufen, so dass dieser Bericht mit einem positiven Resümee schließen kann.

 

Eine Behörde, die Katastrophen begegnen soll, steht freilich nicht im Rampenlicht, wenn alles gut gelaufen ist: Geht etwas gründlich schief, ist sie in aller Munde.

(ES/Foto: Schäfer)